Private Krankenversicherung
für Ärzte
Sonderfälle:
- Medizinstudent im "Praktischen Jahr"
Die dritte Phase des Medizinstudiums, das sogenannte "Praktische Jahr", wird mit dem
3. Staatsexamen abgeschlossen. Während dieser
Zeit besteht im Rahmen der studentischen
Krankenversicherung Versicherungspflicht. Die
Versicherungspflicht endet, wenn
... die
Altersgrenze von 30 Jahren oder
... die Höchstsemesterzahl (14
Fachsemester)
überschritten
wird. Der Medizinstudent kann dann eine private
Vollversicherung nach Tarif (G)AVP abschließen.
- Arzt im Praktikum
Nach dem Studium muss jeder Arzt 18 Monate als
sogenannter "Arzt im Praktikum" (AiP) tätig
sein. In dieser Zeit ist er eigentlich
versicherungspflichtig, kann sich aber gemäß § 8
SGB V
von der Versicherungspflicht befreien lassen und
eine private Vollversicherung abschließen.
Die Befreiung endet mit Beendigung des AiP. |