Private Krankenversicherung
für Arbeitnehmer
Ein Wechsel in die
private Krankenversicherung ist für Angestellte
und Arbeitnehmer in 2005 erst ab 46.800 Euro
Jahreseinkommen möglich. Das ist die aktuelle
Versicherungspflichtgrenze - nicht zu verwechseln
mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur
Krankenversicherung beträgt
in 2005 42.300 Euro jährlich.
bis zu diesem
Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes
Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzlich
krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in
welchem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Private Krankenversicherung
wechseln
Achtung: Die
Beitragsbemessungsgrenze ist nicht maßgeblich für einen Wechsel in die private
Krankenversicherung!
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