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wer kann sich privat versichern?

 
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Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte in der Ausbildung:

Beamte in der Ausbildung absolvieren einen zwischen 12 und 36 Monate dauernden Vorbereitungsdienst (= Ausbildung). Es handelt sich im wesentlichen um Polizeidienst- und Inspektorenanwärter, sowie um Studien- und Rechtsreferendare (Rechtsreferendare werden nur noch in Brandenburg, Sachsen und Thüringen verbeamtet).

Alle Beamtenanwärter haben Anspruch auf Beihilfe. Zur Absicherung der Restkosten stehen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes Sondertarife zur Verfügung. Diese bieten dem Kunden ermäßigte Beiträge. Außerdem muss er keine Wartezeiten ableisten. Die Sondertarife gelten auch für den Ehepartner eines Beamtenanwärters. Für Kinder sind jedoch die "normalen" Beihilfetarife zu wählen; der Wartezeitverzicht gilt auch hier.

Achtung:
Bei Beamtenanwärtern und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen, deren Beihilfe sich nach den Bundesbeihilfevorschriften richtet, sind Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie nicht beihilfefähig. Die Kosten für Zahnersatz können jedoch durch Zusatztarife im Rahmen der tariflichen Leistungen versichert werden.

 
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