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Private Krankenversicherung
für Beamte
Beamte in der
Ausbildung:
Beamte in der Ausbildung absolvieren einen
zwischen 12 und 36 Monate dauernden
Vorbereitungsdienst (= Ausbildung). Es handelt
sich im wesentlichen um Polizeidienst- und
Inspektorenanwärter, sowie um Studien- und
Rechtsreferendare (Rechtsreferendare werden nur
noch in Brandenburg, Sachsen und Thüringen
verbeamtet).
Alle Beamtenanwärter haben Anspruch auf Beihilfe.
Zur Absicherung der Restkosten stehen für die
Dauer des Vorbereitungsdienstes Sondertarife zur
Verfügung. Diese bieten dem Kunden ermäßigte
Beiträge. Außerdem muss er keine Wartezeiten
ableisten. Die Sondertarife gelten auch für den
Ehepartner eines Beamtenanwärters. Für Kinder sind
jedoch die "normalen" Beihilfetarife zu wählen;
der Wartezeitverzicht gilt auch hier.
Achtung:
Bei Beamtenanwärtern und ihren
berücksichtigungsfähigen Angehörigen, deren
Beihilfe sich nach den Bundesbeihilfevorschriften
richtet, sind Zahnersatzmaßnahmen und
Kieferorthopädie nicht beihilfefähig. Die Kosten
für Zahnersatz können jedoch durch Zusatztarife im
Rahmen der tariflichen Leistungen versichert
werden. |
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