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Private Krankenversicherung
für Beamte
Beamte, Richter und
Versorgungsempfänger (Beamte im Ruhestand):
Diese Personen haben Anspruch auf einen Zuschuss
ihres Dienstherrn zu den Kosten in
Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.
Das gilt für sie selbst und für ihre
berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Beihilfeberechtigte werden grundsätzlich als
Privatpatienten behandelt. Einige
Leistungsbereiche der Beihilfe (z.B. Sehhilfen,
Medikamente) bewegen sich allerdings auf
GKV-Niveau. In vielen Ländern sind außerdem bei
einem stationären Krankenhausaufenthalt nur die
Kosten für die allgemeine Pflegeklasse
beihilfefähig.
Bund und Länder haben entsprechende
Beihilfevorschriften erlassen, in denen die
prozentuale Höhe der Beteiligung an den Kosten
(Beihilfebemessungssätze) und weitere Einzelheiten
festgelegt sind. |
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